Nachhaltigkeit ist bei der VARTA AG-Gruppe durch eine klar definierte Führungsstruktur fest verankert. Ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen durch die Mitarbeiter sind grundlegend für die Geschäftstätigkeit von der VARTA AG-Gruppe. Diese Praktiken werden in allen Geschäftsbereichen angewendet und auf alle Geschäftspartner ausgeweitet.
Die VARTA AG-Gruppe legt nicht nur Wert auf nachhaltige Praktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, sondern auch auf die Nachhaltigkeit ihrer Produkte in allen Aspekten. Das Unternehmen nimmt an brancheninternen und übergreifenden Initiativen wie u.a. der Responsible Minerals Initiative und amfori BSCI teil.
Unternehmensethik
Ethisches Verhalten und die Einhaltung von Gesetzen durch die Mitarbeiter sind grundlegend für die Geschäftstätigkeit der VARTA AG-Gruppe. Sie sind die Grundlage für die Verlässlichkeit des Unternehmens als Partner und die Sicherstellung der Compliance innerhalb des Unternehmens und bei den Lieferanten.
- Verhaltenskodex
Alle Mitarbeiter handeln mit Ehrlichkeit und Integrität in Übereinstimmung mit dem > Verhaltenskodex. Diese Firmenpolitik stützt sich auf allgemein anerkannte, grundlegende Verhaltensregeln, die auf der vollständigen Einhaltung von Gesetzen, Transparenz und Fairness beruhen.
- Hinweisgebersystem
Um jedem die Möglichkeit zu geben, Rat zu suchen und Bedenken über Fehlverhalten, unethisches Verhalten oder Gesetzesverstöße bei Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen zu äußern, wurde die > Integrity Line auf der Website des Unternehmens eingerichtet.
- Compliance Report
Der jährlich erscheinende > Compliance Report gewährt Einblicke in die Weiterentwicklung des Compliance Management bei der VARTA AG-Gruppe sowie die Erkenntnisse aus dem Hinweisgebersystem.
Governance-Struktur
Eine gute Unternehmensführung mit verantwortungsbewusstem und weitsichtigem Handeln ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg. In diesem Zusammenhang bildet der Verhaltenskodex die Grundlage für die Interaktion der VARTA AG-Gruppe mit internen und externen Stakeholdern.
- Grundsätze guter Unternehmensführung
Die VARTA AG ist die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe und basiert auf einem zweistufigen Führungsgremium. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) besteht es aus dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Diese beachten die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex und geben jährlich die > Entsprechenserklärung ab. In der Qualifikationsmatrix der Entsprechungserklärung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Aufsichtsrats u.a. hinsichtlich ESG analysiert. Der > Geschäftsbericht enthält Einzelheiten über die Umsetzung einer guten Unternehmensführung.
- Nachhaltigkeitsverantwortlichkeiten
Nachhaltigkeit ist in der gesamten Struktur der VARTA AG-Gruppe verankert und wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sowie im Vorstand durch den Technikvorstand vertreten. Der Ausschuss ist für die Entscheidungsfindung und die Überwachung des Managements der Auswirkungen der Organisation auf die Wirtschaft, die Umwelt einschließlich des Klimas und die Menschen zuständig. Die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung zur Einhaltung und Überwachung der Nachhaltigkeitsprüfung liegt beim Vorstand der VARTA AG. Er überwacht die Strategie in Bezug auf die Gestaltung der Prozesse und die Zuweisung von Ressourcen für deren Umsetzung. Die Überwachung der Umsetzung der Strategie fällt in den Zuständigkeitsbereich der Leiter der jeweiligen Standorte. Auf Abteilungsebene sind die Führungskräfte für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen in ihrem Bereich verantwortlich. Die eigens eingerichtete Nachhaltigkeitsabteilung ist für die Leitung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren unternehmensweite Umsetzung zuständig. Die Nachhaltigkeitsabteilung erstattet dem Vorstand direkt Bericht über ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen in Bezug auf die Prozesse zur Eindämmung des Klimawandels und die Umsetzung der Grundsatzerklärung Menschenrechte.
- ESG Incentivierung
Im > Vergütungsbericht wird die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung detailliert erläutert. Der Vergütungsbericht wurde gemeinsam durch den Vorstand und Aufsichtsrat erstellt. Er richtet sich nach den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (§ 162 AktG) und entspricht den geltenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Für mehr als 60 % der relevanten Vorstandsmitglieder ist die variable Vergütung mit ESG-Kriterien verknüpft. Der Restrukturierungsvorstand unterliegt nicht dem Vergütungssystem für Vorstände und somit auch nicht der darin enthaltenen Anreizsysteme. Die ESG-Variable des Vorstandssprechers und des Technikvorstands macht 10 % der individuellen Ziele im Jahr 2023 aus. Inhalte dieser individuellen Ziele sind u.a. die Nachhaltigkeitsperformance in ESG-Ratings, das Management und die Überwachung der THG-Emissionen.
Die Cybersicherheits- und Datenschutzsysteme der Standorte in Ellwangen und Nördlingen wurden im Jahr 2022 von Trusted Information Security Assessment Exchange (TISAX) zertifiziert.
Die VARTA AG-Gruppe entwickelte ein Managementsystem für menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten, das den Anforderungen im Bereich und der Wertschöpfungskette gerecht wird.
Die VARTA AG-Gruppe unterstützt amfori BSCI und den UN Global Compact und verpflichtet sich zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsprinzipien sowie deren Integration in Geschäftsabläufe.