Teilnahmebedingungen für den VARTA Storage GmbH („VARTA“) Installationszuschuss
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Installateure, die:
- bereits im VARTA.energy Portal Partnerprogramm registriert und zertifizierte VARTA Fachpartner sind oder
- sich spätestens bis zum 28.02.2026 ("Aktionszeitraum") erfolgreich zertifizieren und im VARTA.energy Portal registrieren.
und ihren Geschäftssitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.
Die Registrierung muss vollständig und mit den zum Zeitpunkt der Registrierung aktuell gültigen Unternehmensdaten erfolgen.
Die Teilnahme erfolgt durch Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen.
2. Bedingungen für den Installationszuschuss
a) Der Installationszuschuss wird ausschließlich für VARTA-wall Speichersysteme („Systeme“) gewährt, die:
- von einem teilnahmeberechtigten Installateur (Nr.1) installiert wurden;
- im VARTA.energy Portal erfolgreich registriert wurden (inkl. Seriennummer & Systemzuordnung);
- neu installiert wurden. Ein Anspruch auf Auszahlung des Installationszuschuss besteht ausschließlich für Neugeräte, die erstmalig registriert werden;
- vollständig in Betrieb genommen sind und die Inbetriebnahme in der VARTA.Install-App oder im lokalen Webinterface (einschließlich Hochladen des Inbetriebnahmezertifikats nach Inbetriebnahme) abgeschlossen wurde.
b) Weitere Bedingungen:
- Im VARTA.energy Portal wurde eine gültige IBAN des installierenden Unternehmens zur Auszahlung angegeben.
- Bedingung für die Auszahlung des Installationszuschusses ist, dass der in Deutschland ansässige Installateur VARTA eine gültige Unternehmerbescheinigung seines zuständigen Finanzamts oder eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („Ust-ID“) übermittelt. Für Installateure, die in Österreich und der Schweiz ansässig sind, ist Bedingung, dass diese VARTA eine gültige USt-ID übermitteln.
- Der Installateur hat den Teilnahmebedingungen zugestimmt
Die vorgenannten Bedingungen müssen kumulativ vorliegen.
3. Ausschluss von der Teilnahme
Folgende Fälle sind vom Installationszuschuss ausgeschlossen:
- Systeme ohne vollständige und fristgerechte Registrierung im VARTA.energy Portal. Verspätete Eingaben im VARTA.energy Portal, insbesondere nach Ablauf des Aktionszeitraums oder ohne vollständige Registrierung, werden nicht berücksichtigt,
- Systeme, bei denen die Inbetriebnahme nicht vollständig abgeschlossen wurde,
- Mehrfachregistrierungen: Es wird maximal ein Installationszuschuss je Seriennummer gewährt,
- Rückgebaute, stornierte oder nicht final übergebene Systeme,
- Im Falle des begründeten Verdachts der missbräuchlichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Abwicklungsprozesse, insbesondere durch Manipulation aufgrund falscher Angaben, Übermittlung ungeeigneter Nachweise unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, können Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am VARTA Installationszuschuss mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Die bis dahin erworbenen Zuschussansprüche verfallen. Vor dem Ausschluss ist der Teilnehmer zu hören. Bereits ausgezahlte Installationszuschüsse können im Fall des erfolgten Ausschlusses des Teilnehmers zurückgefordert werden.
- VARTA behält sich insbesondere vor, nachträgliche Kontrollen der Angaben sowie stichprobenartige Prüfungen durchzuführen. Bei Verstößen kann der Installationszuschuss zurückgefordert werden.
- Verspätete Eingaben im Portal, insbesondere nach Ablauf des Aktionszeitraums oder ohne vollständige Registrierung, werden nicht berücksichtigt.
- Es ist nicht möglich, Maßnahmen und Boni auf andere Teilnehmer zu übertragen.
4. Zuschussstaffel und Auszahlung
- 300 € Installationszuschuss für jede neu-registrierte VARTA.wall 10 kWh,
400 € Installationszuschuss für jede neu-registrierte VARTA.wall 15 kWh,
500 € Installationszuschuss für jede neu-registrierte VARTA.wall 20 kWh. - Die Auszahlung des jeweiligen Installationszuschusses erfolgt zeitnah, spätestens 3 Monate nach dem Monat, in welchem die jeweilige Installation stattgefunden hat.
- Der Anspruch auf den Installationszuschuss besteht ab dem ersten Tag eines jeden Montas, in welchem der Installateur die Teilnahmebedingungen akzeptiert hat, die Voraussetzungen nach Nr. 1 und Nr. 2 vorliegen und keine Ausschlussgründe nach Nr. 3 bestehen.
- Der Installationszuschuss unterliegt ggf. steuerlichen Mitteilungspflichten des Installateurs. VARTA übernimmt hierfür keine Haftung.
5. Haftungsausschluss und Missbrauchsbestimmungen
- VARTA haftet nicht für fehlerhafte Angaben des teilnehmenden Installateurs. Dies gilt insbesondere für die bei Teilnahme am Installationszuschuss angegebene Bankverbindung (IBAN) des Installateurs. Eventuell anfallende Aufwendungen werden von VARTA nicht erstattet.
- Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich VARTA rechtliche Schritte vor.
6. Beendigung der Teilnahme
- Automatische Beendigung:
Die Teilnahme am Installationszuschuss endet automatisch am 28.02.2026. - Kündigung der Teilnahme:
Die Teilnahme am Installationszuschuss kann jederzeit während des Aktionszeitraums beendet werden. Hierfür genügt eine Mitteilung gegenüber VARTA an: customerservice@varta-storage.com
7. Schlussbestimmungen
- Es gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen von VARTA.
- Sollte eine der hier enthaltenen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Klausel wird von den Parteien durch eine Klausel ersetzt, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.