Natürliche und juristische Personen können einen Antrag stellen.
Die Zukunft der Energie liegt in der Speicherung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen. Mit dem neuen Förderprogramm „Stromspeicheranlagen“ des Klima- und Energiefonds wird der Weg in eine nachhaltige Energiezukunft geebnet. Entdecken Sie, wie Sie davon profitieren können und welche Möglichkeiten sich für Ihre Energiespeichersysteme bieten.
Hintergrund: Energie im Wandel
Die Energiewende in Österreich schreitet unaufhaltsam voran. Doch während Photovoltaik-Anlagen inzwischen auf vielen Dächern glänzen, bleibt eine zentrale Frage: Was passiert mit überschüssigem Strom, wenn die Sonne scheint, aber niemand ihn braucht? Hier kommen Batteriespeicher ins Spiel. Sie verwandeln flüchtige Sonnenenergie in eine zuverlässige Ressource – verfügbar rund um die Uhr.
Wer schon einmal erlebt hat, wie an einem heißen Sommertag die PV-Anlage volle Leistung bringt, während der Eigenverbrauch minimal ist, kennt das Problem. Ohne Speicher fließt der Großteil ins Netz – oft zu geringen Einspeisetarifen. Mit einem Speicher hingegen nutzen Betreiber:innen ihren Strom effizient selbst und senken ihre Abhängigkeit vom Netz drastisch.
Mit einer neuen Förderoffensive für Stromspeicher 2024 will der Klima- und Energiefonds die Energiewende weiter beschleunigen.
Förderung für die Zukunft
In Österreich startet die neue Förderung "Stromspeicheranlagen" des Klima- und Energiefonds mit einem Budget von 35 Millionen Euro. Dadurch werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Speichersystemen gefördert. Die Förderung konzentriert sich auf Batteriespeicher, die von der Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen in Österreich, die seit Jahresbeginn in Kraft ist, nicht erfasst werden und auch nicht unter das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fallen.
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Pauschale: 200 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität
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Maximal förderfähig: bis 50 kWh pro Standort
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Mindestgröße: 4 kWh (bzw. 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung)
Damit adressiert die Förderung eine Lücke: Batteriespeicher sind bisher weder von der Umsatzsteuerbefreiung kleiner PV-Anlagen noch vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erfasst.
Bedingungen und Möglichkeiten: Wer profitiert?
Die Förderung ist an klare Kriterien geknüpft:
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Installation muss fachgerecht erfolgen.
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Pro Standort ist nur ein Speicher förderfähig.
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Speicherkapazität bis zu 50 kWh.
Dies bietet eine attraktive Chance für Unternehmen und Privatpersonen, ihre Energiesysteme nachhaltig zu optimieren und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren.

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