- Ursache ist eine strukturelle Finanzierungslücke im Jahr 2027, ausgelöst durch die deutlichen Negativentwicklungen bei einzelnen Business Units
- Der laufende Geschäftsbetrieb wird stabilisiert und unter den insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen fortgeführt
- Ziel ist die langfristige Sanierung der VARTA AG
- Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries nicht betroffen
Ellwangen, 24. Juli 2026 – Die VARTA AG, Ellwangen (VARTA AG), hat gestern bei dem Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel dieses Schrittes ist es, die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu sichern und eine nachhaltige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.
Das Amtsgericht Stuttgart bestellte den Stuttgarter Rechtsanwalt Tobias Wahl der Kanzlei Anchor zum vorläufigen Sachwalter. Anchor Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Kanzlei, die auf Insolvenz- und Restrukturierungsrecht spezialisiert ist.
Das Management der Varta AG informierte heute gemeinsam mit Tobias Wahl die Mitarbeitenden der VARTA-Gruppe.
CEO Michael Ostermann: „Dieser leider unvermeidbare Schritt macht mich persönlich sehr betroffen. Die VARTA AG hatte in den vergangenen Quartalen mit großen Herausforderungen zu kämpfen. Wir sind uns im Vorstand und in der Geschäftsleitung der Gesamtverantwortung für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Geldgeber bewusst und arbeiten mit aller Kraft daran, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten, eine nachhaltige Fortführung zu ermöglichen und für alle Stakeholder die bestmöglichen Perspektiven zu schaffen. Der Markt für Energiespeicher ist unverändert eine Zukunftsbranche, die starke heimische Anbieter und Technologieführer wie die VARTA AG benötigt.“
Tobias Wahl ergänzt: „Die vom Unternehmen eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bieten eine Chance, gemeinsam mit dem Management eine tragfähige Lösung für die Zukunft des Unternehmens zu finden.“
Wesentliche Ursachen für die erneute Krise sind deutlich verschlechterte Marktbedingungen, eine schwächere Nachfrage, negative Währungskurseffekte sowie zuletzt die Entscheidung eines Ankerkunden, die Zusammenarbeit zu beenden. Gleichzeitig erschweren die bestehenden Konzernstrukturen mit komplexen internen Verflechtungen eine wirkungsvolle Umsetzung nötiger Sanierungsmaßnahmen und erfordern einen zusätzlichen Liquiditätsbeitrag. Das Zusammenwirken dieser Faktoren hat im Rahmen der aktualisierten Unternehmensplanung und der laufenden Sanierungsprüfung eine strukturelle Finanzierungslücke auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft ergeben, die insbesondere mit Blick auf die weitere Unternehmensentwicklung ab 2027 zur Stellung des Insolvenzantrages geführt haben.
Es ist die erklärte Zielsetzung, die operative Tätigkeit uneingeschränkt im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vorgaben fortzuführen, um den Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner die gewohnten Leistungen und Services zu bieten. Für die Mitarbeitenden bedeutet das, dass auch nach der Insolvenzantragstellung Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden. Die Geschäftsführung wird in der Eigenverwaltung eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Aufgrund zahlreicher gruppeninterner Wechselbeziehungen sind neben der VARTA AG als Konzernmuttergesellschaft auch die operativen Einheiten VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen, VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen, und VARTA Storage GmbH, betroffen. Dabei wurde für die VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen ebenfalls ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet.
Von der Antragstellung ausdrücklich ausgenommen ist der Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries mit den dazugehörigen Gesellschaften, die rechtlich und operativ separiert und finanziell eigenständig aufgestellt sind.