Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis
Instagram-Gewinnspiel: Gewinne eine Vorratspackung VARTA Hörgerätebatterien
1. Allgemeines, Teilnahmezeitraum
1.1 | Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln einheitlich die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel von VARTA AG, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, Deutschland (nachfolgend "VARTA") auf www.facebook.com/varta.ag und www.instagram.com/varta.ag (nachfolgend „Gewinnspiel-Internetseiten“) im Zeitraum von 03.03.2024 um 12:00 Uhr bis 04.03. um 12:00 Uhr CET (nachfolgend „Gewinnspielzeitraum“). |
1.2 | Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise möglich. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise. |
1.3 | Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 | Teilnahmeberechtigt – in eigenem Namen – sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, oder der Schweiz. |
2.2 | Minderjährige, Mitarbeiter:innen der Serviceplan Group SE & Co. KG sowie Mitarbeiter:innen von VARTA und den verbundenen Unternehmen, und jeweils deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Anmeldungen durch Gewinnspielclubs oder -agenten werden nicht berücksichtigt. |
2.3 | Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer / die Teilnehmerin dem Instagram Account @varta.ag folgt, den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ markiert und einen weiteren Instagram-Nutzer/ eine weitere Instagram-Nutzerin unter dem Beitrag kommentiert. Für ein Extralos kann der Gewinnspiel-Beitrag zusätzlich in der eigenen Instagram Story geteilt werden. |
2.4 | Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. |
2.5 | Die Teilnahme ist nur innerhalb der in Ziffer 1 genannten Frist möglich. |
2.6 | Die Teilnahme ist nicht an eine Kaufverpflichtung geknüpft. |
3. Gewinn
3.1 | Unter allen Teilnehmer:innen wird eine Vorratspackung mit 60 VARTA Hörgerätebatterien verlost. Der Gewinner/ die Gewinnerin kann dabei zwischen Typ 10 gelb, Typ 13 orange, Typ 312 braun und Typ 675 blau wählen. Der Gewinner/ die Gewinnerin wird von der VARTA-Kommunikationsabteilung ermittelt, die die Gewinner:innen anhand eines Zufallszahlengenerators auswählt. |
3.2 | Pro Teilnehmer:in wird während des gesamten Gewinnspiels nur ein Preis vergeben. |
3.3 | Die Gewinner:innen werden persönlich innerhalb von 48 Stunden nach dem Gewinnspielzeitraum durch eine private Nachricht informiert. |
3.4 | In dieser Benachrichtigung werden die Gewinner:innen gebeten, innerhalb von 24 Stunden, Name, Vorname und Adresse anzugeben. Die Daten werden für den Versand des Preises benötigt. |
3.5 | Falls ein Gewinner / eine Gewinnerin nicht kontaktiert werden kann, oder sich nicht innerhalb der genannten Frist meldet, oder der Gewinn nicht zugestellt werden kann, verfällt sein/ihr Anspruch auf den Gewinn und der Gewinn wird erneut unter den übrigen berechtigten Teilnehmenden verlost. Falls der alternativ ausgewählte Gewinner / die alternativ ausgewählte Gewinnerin nicht kontaktiert werden kann, oder sich nicht innerhalb der genannten Frist meldet, oder der Gewinn nicht zugestellt werden kann wird der Gewinn nicht vergeben. |
3.6 | Eine Barauszahlung, ein Tausch oder eine Übertragung der Gewinne auf dritte Personen ist nicht möglich. |
4. Durchführung des Gewinnspiels
4.1 | VARTA haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseiten bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter auf die Gewinnspiel-Internetseiten. VARTA wird alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseiten sicherzustellen. Weiterhin übernimmt VARTA keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseiten auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind. |
4.2 | VARTA behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht VARTA insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann VARTA von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. |
4.3 | VARTA behält sich vor, Teilnehmer:innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unwahre Personendaten angeben oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel zu beeinflussen, von diesem auszuschließen. |
4.4 | Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. |
5. Haftung
5.1 | Die Haftung von VARTA für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 5 beschränkt. |
5.2 | Eine Haftung von VARTA – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von VARTA zurückzuführen ist. |
5.3 | Haftet VARTA für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen VARTA bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. |
5.4 | Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den Haftungsbeschränkungen in den vorstehenden Ziffern unberührt. |
5.5 | Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten in gleicher Weise auch für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von VARTA. |
5.6 | Jeder Gewinner / jede Gewinnerin ist für etwaig zu zahlende Steuern im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel aufgrund von lokalen Vorschriften verantwortlich und stellt VARTA uneingeschränkt von allen Ansprüchen Dritter frei. |
6. Datenschutzhinweise
6.1 | VARTA AG, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, Deutschland ist Verantwortliche für die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. |
6.2 | Für die Übermittlung der Gewinne ist im Falle des Gewinns die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie die Postadresse erforderlich ("Teilnehmerdaten"). VARTA erhebt, verarbeitet und nutzt die Teilnehmerdaten ausschließlich zum Zweck der Abwicklung und für die Dauer des Gewinnspiels. Falls nicht alle Teilnehmerdaten angegeben werden, kann dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen. |
6.3 | Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin hat das gesetzliche Recht auf unentgeltliche Auskunft über die von uns den Teilnehmer / die Teilnehmerin gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung oder Löschung dieser personenbezogenen Daten. Um Ihre genannten Rechte geltend zu machen, wenden Sie sich bitte jederzeit an: VARTA AG VARTA Platz 1 73479 Ellwangen DEUTSCHLAND dsr.vcb@varta-consumer.com |
6.5 | Weitere Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Speicherfristen oder an wen Sie sich im Fall einer Beschwerde wenden, sind in der Allgemeinen Datenschutzerklärung von VARTA geregelt. |
7. Schlussbestimmungen
7.1 | Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. |
7.2 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt das die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. VARTA und die Teilnehmer verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Regelung zu verhandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung so nahe wie möglich kommt. Soweit es hinsichtlich einer neuen Regelung zu keiner Einigung kommt, sind diese Teilnahmebedingungen ohne die fehlende oder unwirksame Regelung auszulegen. |
Stand: 03.03.2024