Nachtrag: Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Aktuell ist nicht absehbar, ob das Förderprogramm wieder aufgelegt wird.
Das Land Niedersachen hat ein Förderprogramm für die Anschaffung und Installation von Energiespeichern veröffentlicht. Die Förderung wird gewährt für stationäre Energiespeicher die zusammen mit einer an das Verteilnetz angeschlossene PV-Anlage installiert werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten des Energiespeichers. Die Kosten für die PV-Anlagen werden mit dieser Förderung nicht bezuschusst.
Vorrausetzung ist, dass neue PV-Anlagen mindestens eine Leistung von 4 kWp aufweisen, bei einer Nachrüstung muss die PV-Leistung um mindestens 4 kWp erweitert werden. Die Förderung wird jeweils nur bis zu einer Höhe gewährt, bei der das Verhältnis von PV-Anlage und Energiespeicher 1,2 beträgt. Dieses Verhältnis darf zwar überschritten werden, jedoch wird die übersteigende Kapazität nicht mehr gefördert. Zudem muss der Energiespeicher mindestens 5 Jahre zweckentsprechend verwendet werden.
Neben der Speicherförderung gibt es weitere Pauschalbeträge für:
- die Installation eines lastmanagementfähigen E-Autoladepunkt (500 €)
- PV-Anlagen, deren installierte oder ergänzte Leistung bei über 10 kWp liegt (800 €)
- PV-Module für die Überdachung von Parkflächen und sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen (20 € pro qm)
Die Förderung kann von allen in Niedersachsen ansässigen Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen und Verbänden bis zum 30.09.2022 bei der NBank beantragt werden.
Mehr Informationen zu der Förderung finden Sie hier. Die geforderten Herstellererklärungen können Sie hier herunterladen:
Herstellererklärung zur Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher
Einen Überblick über die VARTA Energiespeicher finden Sie in der Produktübersicht auf unserer Homepage.
Alle Angaben ohne Gewähr.