Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für immer mehr Menschen sind Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien wichtige Themen. Auch beim Eigenheim wird aus Umwelt- und Kostengründen auf eine energieeffiziente Bauweise geachtet. So wird beispielsweise mit einem Energiespeicher von VARTA bis zu 80 % der selbst produzierten Energie auch selbst verbraucht. Nachhaltig eigens produzierte Energie trägt zur Energiewende bei und wird mit hohen Förderungen unterstützt. Es bringt Ihnen nicht nur einen günstigen Kredit, durch die eingesparte Energie werden auch laufende Kosten reduziert.

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet ab dem 01.07.2021 und endet mit Ablauf des Jahres 2030.

Die neuen Förderprogramme Wohngebäude – Kredit (261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (461) werden die bisherigen KfW-Förderungen, wie unter anderem Energieeffizient Bauen (153) oder Energieeffizient Sanieren (151 ,152) ablösen. Zusätzlich neu dazukommt für die Effizienzhausklassen 40 und 55 ein Erneuerbare-Energien-Klasse-Bonus und ein Nachhaltigkeitsklasse-Bonus. Neben diesen Klassen sind weitere aktive Programme Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 plus. So bedeutet Effizienzhaus 40 beispielsweise, dass im Vergleich zu einem Referenzhaus, das den gesetzlichen Mindeststandards entspricht, nur 40 % der Energie benötigt werden

Der grundlegende Unterschied zwischen der neuen BEG-Förderung und der bisherigen KfW-Förderung ist der Zuschuss. Der maximale Kreditbeitrag kann damit auf bis zu 150.000 Euro steigen, wenn Ihr Bau- oder Kaufvorhaben die Stufe Effizienzhaus 40 plus erreicht oder wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder für eine Nachhaltigkeitsklasse erreicht.  Wenn die Maßnahmen umgesetzt wurden und anhand von Messungen die Einhaltung der vorgegebenen Werte nachgewiesen werden kann, gibt es bei Erreichen der Klasse Effizienzhaus 40 plus bis zu 25 % des Kredits als Tilgungszuschuss. So können Rückzahlungen von bis zu 37.500 € pro Wohneinheit gespart werden.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Vorgaben geknüpft. Erst nach Beantragung kann mit dem Bau-Vorhaben begonnen werden. Die geförderten Gebäude und Wohneinheiten müssen mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Im Zuge der Errichtung oder des Ersterwerbs werden stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen) und Stromspeicherung für die Eigenstromversorgung mitgefördert, wenn für diese Anlagen keine Förderung bzw. Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird.

Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird beispielsweise erreicht, wenn über die Anforderungen der EE-Klasse hinaus eine gebäudenahe Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, ein Batteriespeichersystem, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und in jeder Wohneinheit eine Visualisierung des Stroms- und Wärmeverbrauchs installiert werden.

  • Mindestanforderung an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag (Plus-Klasse): 500 kWh/a je Wohneinheit zuzüglich 10 kWh/a je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN
  • Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität: – bei Photovoltaikanlagen: 500 Wh je Wohneinheit zuzüglich 10 Wh je Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN.

 

Weitere Informationen zur neuen Förderung finden Sie hier.

Alle wichtigen Informationen zur neuen Richtlinie finden Sie auch im Bundesanzeiger.

Infomieren Sie sich jetzt über unsere Energiespeicher bei unserem Service Team (info@varta-storage.com oder +49 09081 240 86 60).

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Da sich die Bedingungen des KfW Darlehens regelmäßig ändern, sollten Sie sich primär auf der Homepage der KfW informieren.