Nach einigen Verzögerungen wird ab dem 31.01.2019 das Markstammdatenregister (MaStR) für Stromerzeugungsanlagen veröffentlicht. Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Stromerzeugungsanlagen ab diesem Zeitpunkt in einem dafür eingerichteten Webportal registrieren müssen. Bei nicht fristgemäßer Registrierung muss der Betreiber mit Bußgeldern rechnen. Die Information über die Meldepflicht erfolgte für Betreiber von EEG bzw. KWK-Anlagen bereits im Laufe des letzten Jahres. Aufgrund der Verzögerungen und den daraus entstandenen Änderungen, haben wir Ihnen die aktuelle Regelung im Folgenden zusammengefasst.
Warum wird ein neues Register eingeführt?
Das neue Register soll den Energiemarkt vollständig abbilden, um energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und mit einer besseren Datenqualität auszustatten. Mit den bisherigen Registern war dies aufgrund der schlechten Datenqualität nur eingeschränkt möglich. Auch Betreiber von Anlagen werden durch das Register entlastet, da nur noch die Meldung in einem Portal notwendig ist.
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Die Meldepflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen und unmittelbar oder mittelbar an das Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass neben PV-Anlagen auch Energiespeicher unter die Marktstammdatenregistrierung fallen. Da die Meldepflicht unabhängig von der Größe der Anlage ist, müssen auch sogenannte Balkonmodule registriert werden. Einzig echte Inselanlagen, also welche, die keinen Netzzugang haben, sind von der Meldepflicht befreit.
Die Anmeldung der Anlage im Anlagenregister oder PV-Meldeportal entbindet nicht von der Anmeldung im MaStR. Die Übertragung der Daten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich gewesen. Auch die Teilnahme am Speichermonitoring, das im Rahmen der KfW-Förderung durchgeführt wird, ersetzt die Registrierung nicht.
Bis wann muss die Anlage registriert werden?
Für die Registrierung im MaStR gelten folgende Fristen:
- Ab dem 31.01.2019 müssen neue Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden
- Ältere Anlagen bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren (also bis Januar 2021)
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung für die PV-Anlage und den Energiespeicher muss separat vom Betreiber vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann mit entsprechender Bevollmächtigung auch durch Dritte, wie beispielweise dem Installateur, erfolgen.
Die Anlage kann in vier Schritten auf der Seite des MaStR durchgeführt werden: www.marktstammdatenregister.de
- Erstellen eines MaStR Kontos
- Erfassung der Stammdaten (z.B. Standort und Kontaktinformationen)
- Registrierung als Marktakteur
- Registrierung der Anlage
Nach der Registrierung stehen die Daten öffentlich zur Verfügung. Ausgenommen sind selbstverständlich personenbezogene und vertrauliche Daten.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht über unsere Energiespeicher.
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